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FAQ

  • Kann ich mein Handtuch in der Praxis lagern?
    Wir bitten um Verständnis, dass wir bei dem hohen Patientenaufkommen keine Lagermöglichkeiten für Handtücher anbieten können.
  • Wie bekomme ich eine Zuzahlungsbefreiung?
    Dies richtet sich nach dem jeweiligen Bruttohaushaltseinkommen und wird individuell berechnet. Für mehr Infos über die Zuzahlungsbefreiung sollten Sie ihre Krankenkasse kontaktieren.
  • Wie sind die Preise für Privatpatienten bzw. Selbstzahler?
    Privatversicherte Patienten, bzw. Selbstzahler, die unser Behandlungsspektrum in Anspruch nehmen möchten, können sich an unserer Preisliste orientieren und müssen bei Antritt der Behandlung die Gebühr begleichen. Ihnen werden eine Honorarvereinbarung sowie die aktuelle Preisliste zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Begleichung der Rechnung kann durch eine EC-Kartenzahlung, bar oder auf Rechnung erfolgen.
  • Finde ich bei Ihnen Parkmöglichkeiten?
    Leider nein, wir müssen Sie auf den öffentlichen Parkplatz verweisen.
  • Kann ich mit EC-Karte bezahlen?
    Wir bevorzugen die Zahlung in bar, aber EC-Kartenzahlungen sind selbstverständlich auch möglich.
  • Erstattet die Krankenkasse die Ausfallgebühr?
    Eine Ausfallgebühr entsteht ausschließlich durch Eigenverschulden des Patienten und wird dementsprechend von den Krankenkassen nicht erstattet. Selbstverständlich bekommen Sie dafür einen Ausweichtermin angeboten.
  • Besteht in der Praxis eine Maskenpflicht?
    Die Corona-Schutzmaßnahmen sind ausgelaufen, somit entfällt jegliche Maskenpflicht in der Phyiotherapie.
  • Wie lange ist mein Rezept gültig?
    Gesetzlich versicherte Patienten sollen auf Veranlassung der Krankenkasse innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung mit der Behandlung beginnen, bei berufsgenossenschaftlichen Verordnungen (Arbeitsunfall) bereits nach 7 Tagen und bei Verordnungen von der Bundeswehr innerhalb von 3 Wochen. Wir sind verpflichtet, diese Vorgaben der Krankenkassen einzuhalten. Bei Privatrezepten gibt es keine Einschränkungen.
  • Kann ich mit der Verordnung auch Massagen in Anspruch nehmen?
    Wir wissen, dass die Massage den Körper entspannt, jedoch ist bei Beschwerden in den meisten Fällen eine andere therapeutische Intervention langfristig sinnvoller, um die Schmerzen nachhaltig in den Griff zu bekommen. Wir bitten um Verständnis, dass wir aus versicherungstechnischen Gründen ausschließlich die auf dem Rezept verordnete Therapie (MT, KG etc.) durchführen.
  • Kann ich mit auch telefonisch Termine vereinbaren?
    Ja, bitte halten Sie Ihre Verordnung während des Telefonats griffbereit. Sie können den ersten Termin telefonisch reservieren und anschließend persönlich vor Ort weitere Termine vereinbaren. Nehmen Sie sich vor Ihrer ersten Behandlung 10 Minuten für die weitere Terminvergabe Zeit, um den Ablauf so reibungslos wie möglich zu gestalten. Gerne bestätigen wir Ihren telefonisch vereinbarten Termin per E-Mail. Alle Termine zu den Folgeverordnungen können Sie selbstverständlich telefonisch mit uns vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen verbindlichen Termin handelt und Ihnen bei Nichtwahrnehmung dieses Termins eine Ausfallgebühr in Rechnung gestellt wird. Um alle Termine verbindlich zu reservieren, kommen Sie nach dem Telefonat gerne persönlich in der Praxis vorbei und vereinbaren diese. Somit sichern Sie sich eine regelmäßige Terminfolge.
  • Kann ich auch ohne einen Termin eine Behandlung bekommen?
    Um Ihnen die Wartezeiten zu ersparen, ist jede Behandlung nur nach Termin möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es in Ausnahmefällen trotz Terminvereinbarung zu geringen Wartezeiten kommen kann.
  • Welche Dokumente sollte ich mitbringen?
    Bei Ihrem ersten Praxisbesuch bitten wir Sie, Ihre Versichertenkarte und Ihre Verordnung vom Arzt mitzubringen. Sinnvoll ist es, wenn Sie zum ersten Termin alle relevanten Dokumente, wie z.B. Befunde von OP-Berichte, Röntgenaufnahmen oder MRT (Kernspintomographie) etc. mitbringen. Diese werden in der Praxis digitalisiert und dienen lediglich der Dokumentation und Befundaufnahme unsererseits. Dabei ist Ihnen unsere Schweigepflicht gewiss! Bitte beachten Sie, dass wir digitale Befunde vom Arzt in Form von CDs nicht öffnen können.
  • Wie lange ist mein Rezept gültig?
    Gesetzlich Versicherte Patienten sollen auf Veranlassung der Krankenkasse innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung mit der Behandlung beginnen, bei Berufsgenossenschaftlichen Verordnungen (Arbeitsunfall) bereits nach 7 Tagen und Verordnungen von der Bundeswehr innerhalb von 3 Wochen. Wir sind verpflichtet, diese Vorgaben der Krankenkassen einzuhalten. Bei Privatrezepten gibt es keine Einschränkungen.
  • Habe ich für die Behandlungen einen Eigenanteil zu zahlen?
    Der Entfall der Praxisgebühr in der Arztpraxis für gesetzlich Versicherte Patienten ab Januar 2013 betrifft nicht die Zuzahlung in Physiotherapiepraxen. Die fällige Zahlung aufgrund einer Heilmittelverordnung ist keine "Praxisgebühr", sondern eine Verordnungsgebühr und ist im Sozialgesetzbuch V geregelt (§ 32 Abs. 2 i. V. m. § 61 Satz 3 SGB V). Gesetzlich ist festgelegt, dass Sie für Heilmittelverordnungen eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro (pro Verordnung) leisten müssen. Selbstverständlich wird dies quittiert. Dieser Betrag verbleibt nicht bei uns, sondern wird an die Krankenkasse abgeführt! Die Zuzahlung ist beim letzten Termin fällig und ist vorzugsweise Bar zu entrichten. Alternativ akzeptieren wir auch eine EC-Kartenzahlung. Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung und Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit. Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG), Bundeswehr sowie bei Privatverordnungen sind ebenfalls keine Zuzahlungen zu leisten.
  • Was muss ich machen um meine Therapie fortzusetzen?
    Vor der Verordnung von Heilmitteln muss sich der Arzt unter Einbezug entsprechender Diagnostik vom Zustand des Patienten überzeugen und diesen dokumentieren. Dies gilt auch für Folgeverordnungen. Hierbei empfehlen wir den Patienten bei einer gewünschten Fortsetzung der Therapie rechtzeitig den Arzt zu kontaktieren um die kontinuierliche Therapie zu gewährleisten.
  • Habe ich mit einen Terapeutenwechsel zu rechnen?
    Hauptsächlich versuchen wir immer Termine bei ein und demselben Therapeuten zu vereinbaren. Allerdings kann es durch mehrere Faktoren (Terminverschiebung, Urlaub Krankheit etc.) dazu kommen, dass einige Behandlungen von einem anderen Kollegen durchgeführt werden. In diesem Fall seien Sie unbesorgt: Ihr Therapieverlauf wird digital dokumentiert, somit ist jeder Therapeut im Vertretungsfall gut informiert! Desweitern ist die Qualitätssicherung sowohl durch externe als auch interne Fortbildungen gesichert. Und in einigen Fällen ist es sogar ratsam im Sinne des Vieraugenprinzips, dass ein anderer Therapeut rüber schaut.
  • Wie sind die Fristen für eine Terminabsage?
    In der Regel können kurzfristig abgesagte Termine nicht neu vergeben werden. Es ist uns daher wichtig, dass Sie uns bei einer Terminabsage diesen in dringenden Fällen spätestens jedoch 24 Stunden zuvor absagen. Die Terminabsagen sollten in der entsprechenden Praxis erfolgen. Gerne können Sie uns hierfür anrufen, eine E-Mail schicken oder auch auf unsere Mailbox sprechen. Für den Fall, dass reservierte Termine ohne Absage binnen 24 Stunden vor Termin nicht wahrgenommen werden, so wird dieser Termin in Höhe von der Behandlungseinheit (ca. 30 Euro) Ihnen privat in Rechnung gestellt. Bei Behandlungen, die länger als 20 Minuten gehen, kann der Betrag höher ausfallen. Rechtlich begründet sich der Anspruch auf ein Ausfallhonorar auf § 615 BGB. In der Regel bekommen Sie eine SMS-Erinnerung zu Ihrem Termin auf die Sie bitte nicht antworten sollten, denn die Antwort kommt leider nicht bei uns an.
  • Behandeln Sie Babys oder Kleinkinder?
    Es hängt davon ab um welches Krankheitsbild es sich handelt. Allerdings behandeln wir in der Regel Neugeborene bzw. Babys nicht.
  • Wie lange dauert eine Behandlung?
    Dies ist abhängig von der verordneten Therapie seitens des Arztes. In der Regel dauert eine Behandlungseinheit ca.20 Minuten. Wieviel Zeit sie einplanen sollten, wird Ihnen spätestens bei der Terminvergabe mitgeteilt.
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